VU ComputerMathematik für LAK
WS 2017/2018
Die Prüfung besteht aus der Mitarbeit im Rahmen der Übungseinheiten
sowie den Tests. Es gibt eine Anwesenheitspflicht in der VU welche zu
75% erfüllt werden muß. In den Abgabewochen werden ausgewählte Studenten
zu deren Abgaben befragt, bei Abwesenheit werden für die abgegebenen
Lösungen Null Punkte vergeben.
- Vor jeder Abgabeübung müssen Sie bis Montag 23:55 online ankreuzen
(s.u.), welche Beispiele Sie gelöst haben und vorführen können. Anhand
dieser Kreuze werden per Zufallsgenerator Studenten ausgewählt, die
das jeweilige Beispiel an der Tafel präsentieren.
- Bei der Vorführung von Beispielen wird neben der Korrektheit der
Lösung auch auf die Qualität der Präsentation Wert gelegt.
Entsprechend werden von 0 bis 2 Punkten vergeben.
- Wenn die Präsentation der gekreuzten Beispiele darauf schließen
lässt (insbesondere bei Abwesenheit), daß das System mißbraucht wird,
werden alle Übungspunkte der betroffenen Person auf das 0.75-fache
reduziert (im Wiederholungsfall auf die Hälfte oder noch weniger).
- Studenten, die wegen Krankheit etc. ausnahmsweise nicht an der Übung
teilnehmen können, müssen beim betreffenden Übungsleiter ein
individuelles Ersatzabgabegespräch vereinbaren.
- Außerdem ist zu Matlab wie auch zu GeoGebra ein Projekt in
Gruppenarbeit zu absolvieren. Zur Kontrolle dieser Gruppenarbeit
werden die VU-Leiter detaillierte Informationen geben.
- Um das Semester positiv abzuschließen, müssen sowohl bei den Punkten
aus Matlab als auch bei den Punkten aus GeoGebra jeweils mindestens
50% der dort möglichen Punkte erreicht werden.
- Die Gesamtprozentzahl ergibt sich durch P=Matlab/Matlab_max/2 +
GeoGebra/GeoGebra_max/2 wobei
| Matlab |
erreichte Punkte in Matlab |
| Matlab_max |
max. Punkte in Matlab |
| GeoGebra |
erreichte Punkte in GeoGebra |
| GeoGebra_max |
max. Punkte in GeoGebra |
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|
Die VU-note ermittelt sich durch
| 0% <= P <50% |
Nicht genügend |
| 50% <= P <62.5% |
Genügend |
| 62% <= P <75% |
Befriedigend |
| 75% <= P <87.5% |
Gut |
| 87.5% <= P |
Sehr Gut. |
Josef Ranz / Gundolf
Haase , 03. Oktober 2017