Definition des immanenten Prüfungscharakters

 

UniStG §4, 26a.

 

Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind Lehrveranstaltungsprüfungen, bei denen die Beurteilung nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auf Grund von regelmäßigen schriftlichen oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt.

 

 

Empfehlung der Studienkommission Mathematik

Zur Interpretation des immanenten Prüfungscharakters

 

Verabschiedet von der Studienkommission Mathematik am 8.9.2000.

 

 

Sollten die von einer/m Studierenden während des Semesters erbrachten Leistungen nicht ausreichen, so ist ihr/ihm die Möglichkeit einer Nachtragsprüfung einzuräumen. Diese muss jedoch spätestens in den ersten beiden Wochen des zweiten auf die Lehrveranstaltung folgenden Semesters abgelegt werden.